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Container mieten
CONTAINER MIETEN BEI HÜNDGEN ENTSORGUNG

Ihr Containerdienst für den Rhein-Sieg-Kreis, Euskirchen, BONN, KÖLN, Ahrweiler und den Rhein-Erft-Kreis

Der Containerdienst der Hündgen Entsorgungs GmbH & Co. KG hat für jeden Bedarf den passenden Behälter. Egal, ob es sich um kleinere private Bauvorhaben, große Baustellen, Entrümpelungen oder ähnliches handelt.

Für Bauschutt, Gewerbeabfälle, Baustellenmischabfälle, Gartenabfälle, Sperrmüll, Erdaushaub und viele andere Abfallarten können Sie bei uns in verschiedenen Größen von 1 - 35 cbm einen Container mieten - die ersten 5 Werktage mietfrei.

Dank unserer kompetenten Vertriebsmitarbeiter erhalten Sie stets eine fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass Sie den idealen Container für Ihre Bedürfnisse erhalten - zu einem fairen Preis, schnell und unkompliziert.

Mit unserer erfahrenen Disposition und unserem leistungsstarken Fuhrpark von 40 Lastkraftwagen bieten wir flexible Termine und garantieren eine pünktliche und zuverlässige Lieferung und Abholung.

Unsere Fahrer helfen Ihnen gerne dabei den optimalen Platz zu finden, damit Sie den Container problemlos befüllen können.

Verlassen Sie sich auf unseren erfahrenen Containerdienst in Ihrer Nähe.

Sie haben generelle Fragen zum Containerdienst, zu Preisen oder möchten direkt einen Container bestellen? Unsere Mitarbeiter sind von 08:00 - 17:30 Uhr für Sie erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.

UNSERE CONTAINER-HOTLINE:

0 22 55 - 94 300

Jetzt online ein unverbindliches Angebot einholen.

Container mieten

ABSETZCONTAINER

Die Allround-Container für jedes Vorhaben! 


- 7 versch. Ausführungen: 2,5 - 10 m3
- mit und ohne abschließbarem Deckel
- 7 m3-Version wahleweise mit Klappe für leichtes Befüllen mit Schubkarre

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Container mieten

ABROLLCONTAINER

Die ideale Lösung für große Bauvorhaben.


- 6 versch. Ausführungen: 7 - 35 m3
- 35 m3-Version wahleweise mit abschließbarem Deckel
- Pressen nur für Gewerbetreibende

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Umleerbehälter mieten

UMLEERBEHÄLTER

Zur Entsorgung Ihrer Gewerbeabfälle.


- 4 versch. Ausführungen: 2,5 - 7,5 m3
- mit abschließbarem Deckel
- 2,5 m3-Version wahleweise mit Rollen
- nur für Gewerbetreibende

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BigBag mieten, Asbestsäcke

Big Bags & Co

Für kleine Bauvorhaben und Gefahrgut.


- Big Bag mit 1 m3 Fassungsvermögen
- Gefahstoffsäcke in 2 versch. Größen
- abholbar am Hauptsitz in Ollheim

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Container-Webshop

Bestellen Sie einfach und bequem über unseren Webshop und sichern Sie sich jeden Freitag 10% Rabatt zum WasteFriday - auf alle Artikel!

Aktionscode: FREITAG10

SHOP.HUENDGEN-ENTSORGUNG.DE

720 ABSETZCONTAINER • 170 ABROLLCONTAINER • 80 UMLEERBEHÄLTER • 30 PRESSCONTAINER

Unser Container-Sortiment

Bei uns können Sie für jedes Anliegen den passenden Container bestellen!

Auf der folgenden Seite finden Sie alle wichtigen Infos zu unseren Containern:
Containergrößen, Containerausführungen, Durchfahrtshöhe, Zufahrtsbreite und mehr.

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FAQs - containerdienst

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Containerdienst:

Welche Inhalte dürfen in den Container gefüllt werden?

Um unnötigen Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden, möchten wir Sie auf unser Abfallmerkblatt hinweisen. Dort  finden Sie eine detaillierte Auflistung der zu den jeweiligen Fraktionen gehörenden Abfällen. Das Abfallmerkblatt können Sie hier downloaden.

Welche Containergröße ist die Richtige?

Hier finden Sie die Maße all unserer Container. Die Containergröße hängt von der zu entsorgenden Abfallmenge ab. Wir empfehlen Ihnen für schwere Abfälle wie Bauschutt oder Erdaushub einen 2,5 m³ bis 7 m³ großen Container, da wir zur Sicherheit der Logistik auf das zulässige Gesamtgewicht der Containerfahrzeuge achten müssen. Insbesondere für sperrige Abfälle, wie etwa Sperrmüll, empfehlen wir einen 10 m³ großen Sperrmüllcontainer, da Sie bei dieser Abfallart den Container ganz kompakt befüllen können. Falls Sie unschlüssig sind, können wir Sie auch gerne telefonisch beraten unter 02255-94300.

Wo darf der Container stehen?

Ihren Abfallcontainer können Sie sowohl auf öffentlichem Grund als auch auf privatem Grundstück aufstellen. Für das Aufstellen auf öffentlichem Grund bedarf es einer entsprechenden Genehmigung durch Ihr zuständiges Ordnungsamt Ihrer Stadt bzw. Kommune. Für die Stellung Ihres Containers auf privaten Grundstücken bedarf es keiner Genehmigung. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass für die Containerstellung, sowie für die Abholung, genügend Platz für das Containerfahrzeug zur Verfügung steht und die Zufahrt für den LKW problemlos möglich ist. Die Zufahrt zur Stellfläche muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m und Durchfahrtshöhe von 3,80 m haben, sowie einen ebenerdigen und festen Untergrund vorweisen. Auch für die einfache und unkomplizierte Befüllung des Containers sollte auf genügend Platz geachtet werden, damit ein einfacher Zugang zum Container möglich ist.

Sollte bei der Stellung festgestellt werden, dass die Durchfahrt bzw. Stellfläche zu klein ist, muss eine Leerfahrt berechnet werden.

Wie berechne ich die passende Containergröße?

Um die passende Containergröße zu berechnen müssen Sie Ihren Abfall nur kompakt auf einem Haufen lagern und hier die Länge, Breite sowie die Höhe abmessen. Mulitiplizieren Sie die Maße (Länge x Breite x Höhe) schon ergibt sich hier die Kubikmeterzahl Ihres Abfalls. Da Sie allerdings je nach Abfallart den Container nie ganz kompakt und ohne Zwischenräume befüllen können, sollten Sie ca. 30% addieren um garantiert Ihren gesamten Abfall im bestellten Container entsorgen zu können. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, lieber eine Nummer größer zu ordern. Sollten Sie unsicher bei der Wahl des richtigen Containers sein, scheuen Sie sich nicht unsere erfahrenen Mitarbeiter im Vertrieb zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern unter der Rufnummer 02255-94300 oder per Mail unter info@huendgen-entsorgung.de.

Was passiert bei einer Fehlbefüllung des Containers?

Wenn festgestellt wird, dass der Container nicht entsprechend der angegeben Abfallart befüllt wurde, muss nach Prüfung des Inhalts eine Nachberechnung vorgenommen werden, da die Trennung von Abfällen zusätzlich mit Kosten verbunden ist. Wenn Sie verschiedene Abfallarten zu entsorgen haben, mieten Sie am besten mehrere Container, um zusätzliche Kosten im Nachgang zu vermeiden. Welche Abfälle zu den jeweiligen Fraktionen zählen können Sie unserem Abfallmerkblatt entnehmen.

Sollte bei der Abholung eine Fehlbefüllung festgestellt werden, muss eine Leerfahrt berechnet werden.

Was kostet eine Stellgenehmigung?

Die Stellung eines Abfallcontainers auf öffentlichem Grund bedarf einer Stellgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes Ihrer Stadt bzw. des Landkreises. Für diese erheben Städte unterschiedliche Gebühren. Ebenso kann diese je nach Containeranzahl und Stelldauer variieren. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Stellung Ihres Containers und beantragen Sie bei dem Ordnungsamt eine entsprechende Stellgenehmigung. Alternativ können wir gerne für Sie gegen Mehrkosten die Aufstellgenehmigung bei der Stadt einholen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit unserem Vertrieb unter02255-94300 oder unter info@huendgen-entsorgung.de in Verbindung, um die Einzelheiten abzustimmen.

Wo kann ich Sondermüll und gefährliche Abfälle entsorgen?

Auch für Sonderabfall wie Asbest oder Dämmmaterial bieten wir Entsorgungsleistungen an. So bietet unser Containerservice einen Container für Asbest und andere Dämmmaterialien. Teerhaltige sowie teerfreie Dachpappe können Sie in unseren Containern für Dachpappe entsorgen. Verpackungen von Baustoffen sowie leere Kartuschen können Sie in Containern für Baumischabfälle entsorgen. Für weitere Abfallarten wie Öle oder Speisereste, sowie Lacke und Farben, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Bitte schreiben Sie uns hierzu unter info@huendgen-entsorung.de eine Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie unter 02255-94300 unseren Vertrieb an – wir schnüren Ihnen Ihr Angebot für Ihre Entsorgungsanliegen und liefern Ihnen schnellstmöglich und bequem den gewünschten Container an Ihre Wunschadresse. Sie erreichen uns täglich zwischen 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

Muss ich vor Ort sein bei der Lieferung?

Wir empfehlen Ihnen bei der Lieferung Ihres Containers vor Ort zu sein. Sollten Sie jedoch nicht vor Ort sein können, muss dennoch gewährleistet sein, dass der Container an der richtigen Stelle abgestellt werden kann. D.h. sollten Sie Ihren Container auf privatem Grund abstellen wollen, muss der Zugang bzw. die Zufahrt für das Containerfahrzeug zu diesem gewährleistet sein. Auch muss jemand vor Ort anwesend sein, um die Lieferung des Abfallcontainers beim Fahrer zu quittieren.

Benötige ich eine Stellgenehmigung?

Für die Containerstellung auf privatem Grundstück bedarf es keiner Stellgenehmigung. Allerdings sollten Sie sich vom Eigentümer des Grundstücks (sollte es nicht Ihr eigener Grund und Boden sein) eine Erlaubnis einholen. Eine Stellgenehmigung ist beim Aufstellen auf öffentlichem Grund bzw. auf einer öffentlichen Straße (am Straßenrand, auf dem Gehweg oder einem öffentlichen Parkplatz, wie Parktaschen oder Parkbuchten) Pflicht! Diese Sondernutzungserlaubnis (Stellgenehmigung) sollten Sie rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt Ihrer Stadt bzw. Kommune einholen. Alternativ können wir gerne für Sie gegen Mehrkosten die Aufstellgenehmigung bei der Stadt einholen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit unserem Vertrieb unter02255-94300 oder unter info@huendgen-entsorgung.de in Verbindung, um die Einzelheiten abzustimmen.

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass bei der Aufstellung Ihres Containers die Verkehrsvorschriften nach StVO einzuhalten sind und auf entsprechende Beleuchtung und Absperrung Ihres Abfallcontainers zu achten ist.

Bis zu welcher Höhe darf der Container befüllt werden?

Bitte beachten Sie, dass der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden darf, damit ein sicherer Abtransport Ihrer Abfälle gewährleistet ist. D.h. der Abfall darf die Höhe der Seitenwände nicht überragen. Auch ist eine eigenständige Erhöhung der Seitenwände durch Bretter o.ä. nicht zulässig. Bitte achten Sie darauf, dass der Container auch mittig nicht höher als die Ladekante des Containers befüllt werden darf. Bei bestimmten Abfallcontainern herrschen weitere Beifüllbedingungen. Gerne berät Sie auch in diesem Punkt unser Team aus dem Vertrieb. 

Sollte bei der Abholung eine Füllung über die Ladekante hinaus festgestellt werden, muss eine Leerfahrt berechnet werden.

Kann ich die Stellzeit des Containers verlängern?

Natürlich ist das möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb unter 02255-94300 oder info@huendgen-entsorgung.de.

Sie benötigen häufiger einen Container?

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Entsorgungsanliegen. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern, Ihren Abfall einfach und sicher zu entsorgen.


CONTAINERDIENST BY HÜNDGEN ENTSORGUNG

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist unser zuverlässiger Containerdienst eines unser Hauptgeschäfte. Dieser umfasst die Bereitstellung und Abholung von Containern für Abfall, der auf Baustellen, beim Renovieren, Sanieren und Entrümpeln, beim Abriss und Umbau, oder in Grünanlagen, Gärten und Parks anfällt. Die Abfuhr und anschließende Entsorgung erfolgt zuverlässig und professionell durch die Hündgen Entsorgung GmbH & Co. KG und lässt sich in fünf Hauptgruppen einteilen:

1. Baustellenabfälle: 
Hierzu gehören z.B. Bauschutt, Baumischabfall, Beton, Dachziegel, Fliesen, Kies, Gipsabfälle, Leichtbaustoffe, Steine, Altholz, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt mit Bodenaushub und ähnliches.

2. gemischte Siedlungsabfälle / Sperrmüll: 
Diese Gruppe umfasst sperrige Abfälle wie Möbel, Teppiche, Kisten, Matratzen, Lattenroste, Fahrräder, Aquarien und herkömmlicher im Haushalt anfallender Restmüll.

3. Recyclebare Wertstoffe: 
Hierzu zählen z.B. Metall-Schrott, Papier, Pappe und Kartonagen, Kunststoffverpackungen, unbehandeltes Holz, Glas und andere Materialien welche dem Recycling zugeführt werden können.

4. Grünabfälle: 
Die vierte Gruppe umfasst Gartenabfälle/Parkabfälle wie Hächselgut, Grasnarben, Grünschnitt, Sträucher und Äste, Baumstumpen, Wurzeln und ähnliches.

5. Gefahrgut:
Auch gefährliche Abfälle können Sie über unseren Containerdienst abtransportieren lassen. Hierzu zählen Materialien wie z.B. Dämmstoffe, Asbest / Eternitplatten, teerhaltige Bitumengemische, Dachpappe, Polystyrol, Styropor, Holz mit schädlichen Verunreinigungen und andere schädliche Stoffe.

CONTAINER BESTELLEN - EINFACH UND UNKOMPLIZIERT

Bei Hündgen Entsorgung können Sie zu fairen Preisen Container mieten und bestellen. Transport, sowie Stellung und Abholung sind im Preis inbegriffen. Durch unserer transparente Preisgestaltung können Sie genau nachvollziehen, wie sich unsere Preise zusammensetzen.

Egal ob Abfallcontainer, Baustellencontainer, Bauschuttcontainer, Gewerbecontainer, etc. für große oder 1 cbm Big Bags für kleine Abfallmengen - als zuverlässiger Transportdienstleister und Entsorgungsunternehmen bieten wir Ihnen eine Großzahl an verschiedenen Containern. So umfasst unser Sortiment Absetzcontainer für 2,5 cbm, 5 cbm, 5,5 cbm, 7 cbm und 10 cbm - mit und ohne Deckel, Abrollcontainer für 7 cbm, 10 cbm, 20 cbm und 35 cbm, Presscontainer für 20 cbm, sowie Gewerbecontainer für 2,5 cbm, 5 cbm und 7,5 cbm Abfallmengen.

Ganz gleich ob Abrollkipper, Absetzkipper, Schubboden oder Überkopflader - unser Fuhrpark ist für alle Transporte gerüstet.

Sie wissen schon, was Sie entsorgen wollen? Dann können Sie auch in wenigen Schritten bequem über unseren Container-Webshop Ihren Container bestellen.

Alternativ steht Ihnen auch unser Anfrageformular zur Verfügung mit dem Sie vorab ein unverbindliches Angebot einholen können.


ENTSORGUNG IM HAUSEIGENEN WERTSTOFFHOF

Auf unseren Wertstoffhöfen in Swissttal-Ollheim und Bonn-Beuel werden Ihre Abfälle fachgerecht nach Gewerbeabfallverordnung sortiert und entsorgt. Farben, Lacke, Leuchtstoffröhren, Reinigungsmittel sowie Haushaltsabfälle und Essensreste können Sie bei uns nicht entsorgen.