WAS BEDEUTET EANV?
eANV ist die Abkürzung für das gesetzlich vorgeschriebene elektronische Abfall-Nachweis Verfahren. Dieses gilt für gefährliche Abfälle. Es umfasst die elektronische Nachweis- und Registerführung in Form von Entsorgungsnachweisen und Begleit- und Übernahmescheinen.
WAS IST ZU TUN?
Wenn bei Ihnen mehr als 2000kg gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Unteren Abfallbehörde eine Erzeugernummer.
Bei Anfallstellen von > 20t pro Abfallart registrieren Sie Ihre Erzeugernummer über einen eANV Anbieter Ihrer Wahl bzw. kostenlos unter zks-abfall.de. Des weiteren ist eine persönliche, qualifizierte Signaturkarte unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bei einem Trust Anbieter Ihrer Wahl zu beantragen. Diese wird nach Ausstellung und unter Eingabe der PIN Nummern mittels Kartelesegerät freigeschaltet. Im Anschluss können Sie dann die elektronische Verantwortliche Erklärung des erforderlichen Nachweises elektronisch signieren und an Ihren Entsorger weiterleiten. Nach erfolgter Annahmeerklärung durch den Entsorger kann mit der Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle mittels elektronischen Begleitscheinen erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.