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GEFÄHRLICHE ABFÄLLE

WAS SIND GEFÄHRLICHE ABFÄLLE?

Unter gefährliche Abfälle fallen A4 Mischhölzer, Asbest, Batterien, Dämmmaterialien, Elektrogeräte und Kühlgeräte. 

BETRIFFT ES MICH ALS KUNDEN UND ABFALLERZEUGER, -BESITZER?

Als privater Kunde, Abfallerzeuger oder Bauherr betrifft es Sie nicht.

Als gewerbliche Abfallerzeuger ist eine Teilnahme am eANV ab 20t pro Anfallstelle und Abfallart Pflicht. Es bedarf einer Registrierung Ihrer Erzeugernummer, die elektronische Nachweis- und Registerführung von Dokumenten sowie deren elektronische, qualifizierten Signatur mittels persönlicher Signaturkarte und Kartenlesegerät.

Unterhalb der 20t kann alternativ die elektronische Nachweis- und Registerführung über einen Sammelnachweis Ihres Entsorgers erfolgen. Hierbei bedarf es einer Erzeugernummer, welche Sie Ihren Entsorger mitteilen.

WAS BEDEUTET EANV?

eANV ist die Abkürzung für das gesetzlich vorgeschriebene elektronische Abfall-Nachweis Verfahren. Dieses gilt für gefährliche Abfälle. Es umfasst die elektronische Nachweis- und Registerführung in Form von Entsorgungsnachweisen und Begleit- und Übernahmescheinen.


WAS IST ZU TUN?

Wenn bei Ihnen mehr als 2000kg gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Unteren Abfallbehörde eine Erzeugernummer.

Bei Anfallstellen von > 20t pro Abfallart registrieren Sie Ihre Erzeugernummer über einen eANV Anbieter Ihrer Wahl bzw. kostenlos unter zks-abfall.de. Des weiteren ist eine persönliche, qualifizierte Signaturkarte unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bei einem Trust Anbieter Ihrer Wahl zu beantragen. Diese wird nach Ausstellung und unter Eingabe der PIN Nummern mittels Kartelesegerät freigeschaltet. Im Anschluss können Sie dann die elektronische Verantwortliche Erklärung des erforderlichen Nachweises elektronisch signieren und an Ihren Entsorger weiterleiten. Nach erfolgter Annahmeerklärung durch den Entsorger kann mit der Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle mittels elektronischen Begleitscheinen erfolgen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

MATERIALIEN

A4 Mischhölzer

Hölzer aus dem Außenbereich z.B. Holzfachwerk, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenmöbel, Altholz aus Schadensfällen z.B. Brandholz.


Asbest

Asbestzementdachwellenplatten, Eternit.
Annahme von Asbest nur in den dementsprechenden dafür vorgesehen Plattensäcken oder Big Bags.


Batterien

Autobatterien 6-24 Volt


Dämmmaterialien

Mineralwolle aus Glaswolle und Steinwolle können nur luftdicht verpackt angenommen werden und müssen an den Schnürstellen verklebt sein.


Elektroschrott

PC, Monitore, Festplatten, Drucker, Fernseher.


Kühlgeräte

Kühlschränke und Gefriertruhen, die FCKW enthalten.

Für weitere Informationen zur Entsorgung steht Ihnen Ihr kommunaler Entsorger gerne zur Verfügung.