Abfall ist nicht gleich Abfall
So setzen sich die verschiedenen Abfallarten zusammen
Welche Unterschiede bestehen eigentlich zwischen den verschiedenen Bauschutt-Fraktionen? Warum müssen einige unscheinbare Materialien als gefährlicher Abfall entsorgt werden? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, haben wir Ihnen hier die verschiedenen Abfallarten welche bei uns entsorgt werden können detailliert aufgeschlüsselt.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:
• Herkömmliche Abfallarten
• Gefährliche Abfallarten
HERKÖMMLICHE ABFALLARTEN
Als herkömmlicher Abfall versteht sich alles, was für gewöhnlich auf Baustellen, im Garten oder beim Sperrmüll anfällt.
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, laden Sie bitte nur die aufgelisteten Abfälle. Wenn Sie unsicher sind, was in unsere Container gehört, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir beraten Sie gerne.
Folgende Fraktionen zählen zu den herkömmlichen Abfällen:
Bauschutt mit Metall
AVV 17 01 01
• Bauschutt mit Metall / Eisen / Stahl und sonstige Armierungen
AktenVernichtung nach Datenschutz
AVV 20 01 01
• lose Akten
• Akten inkl. Ordner
100% Diskretion
Gemeinsam stellen wir uns der Verantwortung die der Umgang mit sensiblen Daten erfordert.
Der Letzte der den Inhalt Ihrer Akten kennt sind SIE.
Der von uns bereitgestellte Container wird von Ihnen auf dem direkten Weg zur Vernichtungsanlage transportiert ohne Zwischenlagerung.
Bauschutt - nicht recylingfähig
AVV 17 01 07
Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, wie:
• Beton
• Mörtel
• Steine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Putz
• Bims
• Porenbeton
• Gasbeton
• Kies
• Lehm
als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien
• Keine Annahme von Betonbruch und anderem Gestein >50x50 cm
• ohne Fremdstoffe oder Beimischungen wie Holz, Papier, Straßenaufbruch, Gips u.a.
Bauschutt - recylingfähig
AVV 17 01 07
Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie:
• Beton
• Mörtel
• Steine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Putz
als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien
• Keine Annahme von Betonbruch und anderem Gestein >50x50 cm
• ohne Fremdstoffe oder Beimischungen wie Bims, Porenbeton, Gasbeton, Holz, Papier, Straßenaufbruch, Bodenaushub, Gips u.a.
Bauschutt Übergrößen
AVV 17 01 07
• Betonbruch und Gestein > 50x50 cm wie z. B. Grabsteine, Betonbrocken und ähnliche
• ohne Sonderarmierung
Bauschutt mit Bodenaushub
AVV 17 01 07
Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie:
• Beton
• Mörtel
• Steine
• Dachziegel
• Fliesen
• Keramik
• Putz
als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien und
• nicht belastetes oder verunreinigtes, natürlich gewachsenes Erdmaterial (Erdaushub, Sand und Ton)
• erdfeucht zum direkten Einbau geeignet
• ohne Grasnarbe, sonst erfolgt die Annahme als Garten- u. Parkabfälle
• ohne Beton > 50x50 cm
Bodenaushub, Körnung 0-5cm
AVV 17 05 04
• nicht belastetes oder verunreinigtes, natürlich gewachsenes Erdmaterial (Erdaushub, Sand u. Ton)
• erdfeucht zum direkten Einbau geeignet
• ohne Grasnarbe, sonst erfolgt die Annahme als Garten- u. Parkabfälle
ACHTUNG: Bitte den Bodenaushub frei von Verunreinigungen halten.
Garten- und Parkabfälle bis 14 cm ø
AVV 20 01 01
• überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen, sowie als Straßenbegleitgrün anfallen
• kompostierfähig
• Sträucher, Äste bis 14 cm Ø
Garten- und Parkabfälle über 14 cm ø
AVV 20 01 01
• überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen, sowie als Straßenbegleitgrün anfallen
• kompostierfähig
• Sträucher, Äste über 14 cm Ø
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV 17 09 04
• Kleinteile (Nägel, Schrauben, u.ä.)
• sanitäre Einrichtungen
• Heizkörper
• Zeitungen
• Keramiken
• Papiertüten
• Bretter
• Balken
• Keile
• Transportkisten
• Spaliere
• Metalle (Abschnitte von Kabeln, Kupfer- und Eisenrohre, Moniereisen, u.ä.)
Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.
gemischte Materialien
AVV 15 01 06
• gemischte Verpackungen
• Folien
• Umreifungsbänder
• Paletten
• Styropor
Keine Beimischungen von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.
Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.
gemischte Siedlungsabfälle
AVV 20 03 01
Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie z. B.:
• Restmüllabfall
• Pappe/Papier/Kartonagen
• Glas
• Textilien
• sonstige Wertstoffe
• Kunststoffe
• Metalle
• Holz
• Leichtverpackungen
Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.
Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.
Gipsabfälle
AVV 17 08 02
• Monofraktion Gipskartonplatten oder andere Gipsbaustoffe
Grasschnitt
AVV 20 01 01
• reiner Grasschnitt ohne Verunreinigungen
Massivholz I, unbehandeltes Palettenholz A1
AVV 15 01 03
• Palettenholz unbehandelt
Ohne schädliche Verunreinigungen!
Massivholz II, Bau unbehandelt A2-A3
AVV 17 02 01
• Baustellensortiment aus Holzwerkstoffen
• Schalhölzer
• Bauspanplatten
Ohne schädliche Verunreinigungen!
Mischholz A1-A3
AVV 17 02 01
• Holzwerkstoffe
• Dielen
• Böden
• Schalungen
• Panelen
• Zierhölzer aus dem Innenausbau (Innentüren & Zargen)
• Holz-Möbel
• beschichtete Hölzer
Ohne schädliche Verunreinigungen!
Papier - Kaufhaus aus Haushalt & Gewerbe
AVV 20 01 01
• gebrauchte Pappe, Karton, Kartonagen
Papier - Mischpapier aus Haushalt & Gewerbe
AVV 20 01 01
sortiertes gemischtes Altpapier:
• Zeitungspapier
• Kataloge
• Büropapier
• Kartonagen
PE-Folie, bunt
AVV 15 01 02
• PE-Schrumpf- und Stretchfolien
• Verpackungsfolie
• möglichst stoffgleiche Aufkleber (z. B. PE-Folie),
Keine Fremdanhaftungen oder sonstige Beimischungen.
PE-Folie, transparent
AVV 15 01 02
• PE-Schrumpf- und Stretchfolien
• Verpackungsfolie
• möglichst stoffgleiche Aufkleber (z. B. PE-Folie),
Keine Fremdanhaftungen oder sonstige Beimischungen.
Sperrmüll / sperrige Abfälle
AVV 20 03 07
Sperrmüll ist ein sperriger Abfall, der in Haushalten anfällt wie z. B.:
• zerlegte Großmöbel
• Kleinmöbel
• Matratzen
• Teppiche usw.
Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.
Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.
Straßenaufbruch, teerfrei
AVV 17 03 02
Annahme nur auf Anfrage
• Monofraktion Strassenaufbruch nicht teerhaltig
Gefährliche Abfallarten
Die hier aufgeführten Abfälle sind sogenannte „gefährliche Abfallarten“. Für diese Abfallarten sind besondere Vorschriften und Sicherheitshinweise, zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, unbedingt zu beachten.
Folgenden gefährliche Abfälle können Sie von uns abholen und entsorgen lassen:
Holz mit schädlichen Verunreinigungen A4
AVV 17 02 04*
• alle Hölzer aus dem Außenbereich
• Fensterholz
• Außentüren
• alle Hölzer vom Dach
• Bahnschwellen
• Holzfachwerk
• Altholz aus industriellen Anwendungen
BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT
Asbestabfälle, festgebunden
AVV 17 06 05*
• Eternitplatten
Nur luftdichtverpackt in Plattensäcken für ganze Platten oder Big Bags für Plattenbruch.
BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT
Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen
AVV 17 06 03*
• Glaswolle
• Mineralwolle
Annahme nur in luftdichtverpackten geschlossenen Säcken.
BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT