Abfall ist nicht gleich Abfall

So setzen sich die verschiedenen Abfallarten zusammen

Welche Unterschiede bestehen eigentlich zwischen den verschiedenen Bauschutt-Fraktionen? Warum müssen einige unscheinbare Materialien als gefährlicher Abfall entsorgt werden? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, haben wir Ihnen hier die verschiedenen Abfallarten welche bei uns entsorgt werden können detailliert aufgeschlüsselt.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:

• Herkömmliche Abfallarten

• Gefährliche Abfallarten

HERKÖMMLICHE ABFALLARTEN

Als herkömmlicher Abfall versteht sich alles, was für gewöhnlich auf Baustellen, im Garten oder beim Sperrmüll anfällt.

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, laden Sie bitte nur die aufgelisteten Abfälle. Wenn Sie unsicher sind, was in unsere Container gehört, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir beraten Sie gerne.

Folgende Fraktionen zählen zu den herkömmlichen Abfällen:

  • Bauschutt mit Metall

    AVV 17 01 01


    • Bauschutt mit Metall / Eisen / Stahl und sonstige Armierungen

  • AktenVernichtung nach Datenschutz

    AVV 20 01 01


    • lose Akten

    • Akten inkl. Ordner


    100% Diskretion


    Gemeinsam stellen wir uns der Verantwortung die der Umgang mit sensiblen Daten erfordert.

    Der Letzte der den Inhalt Ihrer Akten kennt sind SIE.


    Der von uns bereitgestellte Container wird von Ihnen auf dem direkten Weg zur Vernichtungsanlage transportiert ohne Zwischenlagerung.

  • Bauschutt - nicht recylingfähig

    AVV 17 01 07


    Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, wie:

    • Beton

    • Mörtel

    • Steine

    • Dachziegel

    • Fliesen

    • Keramik

    • Putz

    • Bims

    • Porenbeton

    • Gasbeton

    • Kies

    • Lehm

    als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien


    • Keine Annahme von Betonbruch und anderem Gestein >50x50 cm


    • ohne Fremdstoffe oder Beimischungen wie Holz, Papier, Straßenaufbruch, Gips u.a.

  • Bauschutt - recylingfähig

    AVV 17 01 07


    Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie:

    • Beton

    • Mörtel

    • Steine

    • Dachziegel

    • Fliesen

    • Keramik

    • Putz

    als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien


    • Keine Annahme von Betonbruch und anderem Gestein >50x50 cm


    • ohne Fremdstoffe oder Beimischungen wie Bims, Porenbeton, Gasbeton, Holz, Papier, Straßenaufbruch, Bodenaushub, Gips u.a.

  • Bauschutt Übergrößen

    AVV 17 01 07


    • Betonbruch und Gestein > 50x50 cm wie z. B. Grabsteine, Betonbrocken und ähnliche


    • ohne Sonderarmierung

  • Bauschutt mit Bodenaushub

    AVV 17 01 07


    Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie:

    • Beton

    • Mörtel

    • Steine

    • Dachziegel

    • Fliesen

    • Keramik

    • Putz

    als Monofraktion oder vermischt mit den genannten Materialien und


    • nicht belastetes oder verunreinigtes, natürlich gewachsenes Erdmaterial (Erdaushub, Sand und Ton)


    • erdfeucht zum direkten Einbau geeignet


    • ohne Grasnarbe, sonst erfolgt die Annahme als Garten- u. Parkabfälle


    • ohne Beton > 50x50 cm

  • Bodenaushub, Körnung 0-5cm

    AVV 17 05 04


    • nicht belastetes oder verunreinigtes, natürlich gewachsenes Erdmaterial (Erdaushub, Sand u. Ton)

    • erdfeucht zum direkten Einbau geeignet

    • ohne Grasnarbe, sonst erfolgt die Annahme als Garten- u. Parkabfälle


    ACHTUNG: Bitte den Bodenaushub frei von Verunreinigungen halten.

  • Garten- und Parkabfälle bis 14 cm ø

    AVV 20 01 01


    • überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen, sowie als Straßenbegleitgrün anfallen

    • kompostierfähig

    • Sträucher, Äste bis 14 cm Ø

  • Garten- und Parkabfälle über 14 cm ø

    AVV 20 01 01


    • überwiegend pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, in öffentlichen Parkanlagen, sowie als Straßenbegleitgrün anfallen

    • kompostierfähig

    • Sträucher, Äste über 14 cm Ø

  • gemischte Bau- und Abbruchabfälle

    AVV 17 09 04


    • Kleinteile (Nägel, Schrauben, u.ä.)

    • sanitäre Einrichtungen

    • Heizkörper

    • Zeitungen

    • Keramiken

    • Papiertüten

    • Bretter

    • Balken

    • Keile

    • Transportkisten

    • Spaliere

    • Metalle (Abschnitte von Kabeln, Kupfer- und Eisenrohre, Moniereisen, u.ä.)


    Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.

  • gemischte Materialien

    AVV 15 01 06


    • gemischte Verpackungen

    • Folien

    • Umreifungsbänder

    • Paletten

    • Styropor


    Keine Beimischungen von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.


    Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.

  • gemischte Siedlungsabfälle

    AVV 20 03 01


    Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie z. B.:

    • Restmüllabfall

    • Pappe/Papier/Kartonagen

    • Glas

    • Textilien

    • sonstige Wertstoffe

    • Kunststoffe

    • Metalle

    • Holz

    • Leichtverpackungen


    Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.


    Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.

  • Gipsabfälle

    AVV 17 08 02


    • Monofraktion Gipskartonplatten oder andere Gipsbaustoffe

  • Grasschnitt

    AVV 20 01 01


    • reiner Grasschnitt ohne Verunreinigungen

  • Massivholz I, unbehandeltes Palettenholz A1

    AVV 15 01 03


    • Palettenholz unbehandelt


    Ohne schädliche Verunreinigungen!

  • Massivholz II, Bau unbehandelt A2-A3

    AVV 17 02 01


    • Baustellensortiment aus Holzwerkstoffen

    • Schalhölzer

    • Bauspanplatten


    Ohne schädliche Verunreinigungen!

  • Mischholz A1-A3

    AVV 17 02 01


    • Holzwerkstoffe

    • Dielen

    • Böden

    • Schalungen

    • Panelen

    • Zierhölzer aus dem Innenausbau (Innentüren & Zargen)

    • Holz-Möbel

    • beschichtete Hölzer


    Ohne schädliche Verunreinigungen!

  • Papier - Kaufhaus aus Haushalt & Gewerbe

    AVV 20 01 01


    • gebrauchte Pappe, Karton, Kartonagen

  • Papier - Mischpapier aus Haushalt & Gewerbe

    AVV 20 01 01


    sortiertes gemischtes Altpapier:

    • Zeitungspapier

    • Kataloge

    • Büropapier

    • Kartonagen

  • PE-Folie, bunt

    AVV 15 01 02


    • PE-Schrumpf- und Stretchfolien

    • Verpackungsfolie

    • möglichst stoffgleiche Aufkleber (z. B. PE-Folie),


    Keine Fremdanhaftungen oder sonstige Beimischungen.

  • PE-Folie, transparent

    AVV 15 01 02


    • PE-Schrumpf- und Stretchfolien

    • Verpackungsfolie

    • möglichst stoffgleiche Aufkleber (z. B. PE-Folie),


    Keine Fremdanhaftungen oder sonstige Beimischungen.

  • Sperrmüll / sperrige Abfälle

    AVV 20 03 07


    Sperrmüll ist ein sperriger Abfall, der in Haushalten anfällt wie z. B.:

    • zerlegte Großmöbel

    • Kleinmöbel

    • Matratzen

    • Teppiche usw.


    Keine Beimischung von HBCD-haltigem Styropor- und Dämmplatten, Sonderabfällen.


    Nicht shredderfähige Materialien dürfen nicht enthalten sein.

  • Straßenaufbruch, teerfrei

    AVV 17 03 02


    Annahme nur auf Anfrage


    • Monofraktion Strassenaufbruch nicht teerhaltig

Gefährliche Abfallarten

Die hier aufgeführten Abfälle sind sogenannte „gefährliche Abfallarten“. Für diese Abfallarten sind besondere Vorschriften und Sicherheitshinweise, zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, unbedingt zu beachten.

Folgenden gefährliche Abfälle können Sie von uns abholen und entsorgen lassen:


  • Holz mit schädlichen Verunreinigungen A4

    AVV 17 02 04*


    • alle Hölzer aus dem Außenbereich

    • Fensterholz

    • Außentüren

    • alle Hölzer vom Dach

    • Bahnschwellen

    • Holzfachwerk

    • Altholz aus industriellen Anwendungen


    BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT

  • Asbestabfälle, festgebunden

    AVV 17 06 05*


    • Eternitplatten


    Nur luftdichtverpackt in Plattensäcken für ganze Platten oder Big Bags für Plattenbruch.



    BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT

  • Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen

    AVV 17 06 03*


    • Glaswolle

    • Mineralwolle


    Annahme nur in luftdichtverpackten geschlossenen Säcken.


    BEACHTEN SIE DIE NACHWEISPFLICHT ZUR ABFALLHERKUNFT