Für die Containerstellung auf privatem Grundstück bedarf es keiner Stellgenehmigung. Allerdings sollten Sie sich vom Eigentümer des Grundstücks (sollte es nicht Ihr eigener Grund und Boden sein) eine Erlaubnis einholen.
Eine Stellgenehmigung ist beim Aufstellen auf öffentlichem Grund bzw. auf einer öffentlichen Straße (am Straßenrand, auf dem Gehweg oder einem öffentlichen Parkplatz, wie Parktaschen oder Parkbuchten) Pflicht!
Diese Sondernutzungserlaubnis (Stellgenehmigung) sollten Sie rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt Ihrer Stadt bzw. Kommune einholen. Alternativ können wir gerne für Sie gegen Mehrkosten die Aufstellgenehmigung bei der Stadt einholen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit unserem Vertrieb unter 02255-94300 oder unter info@huendgen-entsorgung.de in Verbindung, um die Einzelheiten abzustimmen.
Allgemein sollten Sie darauf achten, dass bei der Aufstellung Ihres Containers die Verkehrsvorschriften nach StVO einzuhalten sind und auf entsprechende Beleuchtung und Absperrung Ihres Abfallcontainers zu achten ist.
Bitte planen Sie bei der Containerbestellung mit ein, dass es einige Tage dauern kann bis die Stellgenehmigung ausgehändigt wird.