Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Sie über o.g. gesetzliche Festlegung nicht bereits durch Medien, oder Ihre Verbände unterrichtet wurden, möchten wir Sie hiermit über die zu erwartende Kostenerhöhung rechtzeitig informieren.

Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) nun auch auf Abfallstoffströme.

Mit dem geänderten BEHG wird die CO2-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Dieses gilt für alle Abfälle, die über Müllverbrennungsanlagen thermisch verwertet und somit auch für alle Behandlungsanlagen, welche Sortierreste hier verwerten lassen. Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass sich diese gesetzliche Änderung u.a. auf den Verwertungspreis für gemischte Gewerbeabfälle, als auch auf andere Abfälle mit thermischen Behandlungsschritten auswirken wird.

Diese vom Gesetzgeber erhobenen Zuschläge, werden wir ab Januar 2024 für Sie transparent als separaten CO2-Zuschlag in unseren Rechnungen ausweisen müssen.

Die anhaltend hohe Inflation, sowie weitere deutliche Erhöhungen der Personalkosten haben weiterhin direkte Auswirkungen auf unsere Betriebskosten. Auch hier sind Preisanpassungen zwingend erforderlich, wie in Bezug auf die Mauterhöhung bereits geschehen.

Endgültige Preiszuschläge liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vor. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie zeitnah wieder informieren.

Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie bitte nicht uns anzurufen, unsere Vertriebsmitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Preisanpassung - Bauschutt

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kommen auch wir in der jetzigen Situation nicht umhin, unsere Preise für die Entsorgung von mineralischen Abfällen ab dem 01.01.2023 anzupassen.

Die Annahmekonditionen (Entsorgungskosten) erfragen Sie bei Bedarf bei unserem Team im Vertrieb unter der Nummer 02255-9430-34.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aufgrund der Dynamik der Marktpreisentwicklung behalten wir uns zudem weitere, unterjährige Preisanpassungen vor.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.


DIESELZUSCHLAG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf die aktuelle Marktsituation hinsichtlich der Steigerung der Dieselkosten und nach eingehender Prüfung, erlauben wir uns ab sofort einen Dieselzuschlag von 12% Ihres vereinbarten Transportpreises in Rechnung zu stellen. Die Dieselkosten, die sich ausschließlich auf die in Rechnung gestellten Fuhrkosten bezieht, werden wir auf den Frachtrechnungen als separate Position ausweisen. Bei allen übrigen Leistungen wird keine Dieselkompnente erhoben.

Sobald sich die Marktsituation wieder auf ein Niveau der Dieselpreise wie Anfang des Jahres 2022 entspannt hat, werden wir natürlich an unsere ursprüngliche Preisbindung lt. Preisliste mit Gültigkeit seit dem 01.01.2022, oder den mit Ihnen vereinbarten Transportpreisen, anknüpfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.